GENEHMIGUNG EINER SCHULBIBLIOTHEK
Eine genehmigte Schulbibliothek bringt viele Vorteile. Der Bund unterstützt die Anschaffung von Medien bei der Erstausstattung (nur Bundesschulen) und übernimmt die Kosten für die SchulbibliothekarInnen. Deren Tätigkeit wird in die Lehrverpflichtung eingerechnet.
Welche Voraussetzungen sind für die Genehmigung zu erfüllen?
Zum einen ist eine Mindestschüleranzahl von 300 erforderlich und zum anderen muss ein Bibliotheksraum entsprechender Größe zur Verfügung stehen. Die Raumgröße ist abhängig von der Menge der Schüler.
Größenklassen für die Bibliothek:
Größenklasse |
Anzahl der Schüler/innen |
Raumgröße |
in m² |
I |
Über 300 |
Mindestens |
75 m² |
II |
Über 600 |
Mindestens |
100 m² |
III |
Über 1000 |
Mindestens |
140 m² |
Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?
- Antrag der Schule auf Genehmigung einer Schulbibliothek im Dienstweg (von der Direktion über den Landesschulrat) an das BMBWF.
Postanschrift:
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5
1010 Wien
Zuständig für die erlassmäßige Genehmigung der Schulbibliothek ist im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Frau RgRin ADir.in Waltraud Svoboda, Abt. II/9,
Telefon: +43 1 53120-DW 4462
waltraud.svoboda@bmbwf.gv.at
- Mindestangaben im Antrag und in den Beilagen:
- Schüler/innenzahl
- Nachweis der Raumgröße (mit Plan!)
- Nachweis der Einrichtung und Infrastruktur (mit Plan!)
- Umwidmung von Räumen:
Der Antrag hat eine Aussage des Landesschulrates darüber zu enthalten, ob für die Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für die Bibliothek Räume umgewidmet werden mussten. Wenn Raumumwidmungen erforderlich waren (z. B. Klassenraum wurde für die Bibliothek umgewidmet), ist eine Bestätigung der Schule und des Landesschulrates vorzulegen, dass auf Grund dieser Umwidmung keine zusätzlichen Budgetforderungen an den Bund gestellt werden (z.B. in der Folge für die Neuausstattung von Klassenräumen, die möglicherweise jetzt der Schule auf Grund der Umwidmung fehlen). Die Kosten für die Umwidmungen sind für die Schule aus dem Normalbudget zu bedecken.
- Besonderheiten für Schulzentren:
Da für ein Schulzentrum im Gesetz eine Gemeinschaftsbibliothek vorgesehen ist, ist ein gemeinschaftlicher Antrag aller Schulen des Schulzentrums vorzulegen.
Für alle weiteren Informationen siehe das Dokument
Informationen zum Modell „Schulbibliothek an BMHS“ im Service-Bereich.